Gemaltes Bild der Künstlerin Christiane Schmidt des Kunstvereins
Das Logo des Kunstvereins von Montabaur

SATZUNG DES VEREINS „KUNSTVEREIN MONTABAUR E.V."

§ 1 Name

1. Der Verein führt den Namen "Kunstverein Montabaur".
2. Nach dem Eintrag ins Vereinsregister lautet der Name "Kunstverein Montabaur“

§ 2 Sitz und Geschftsjahr

1. Sitz des Vereins ist Montabaur.
2. Gesch
ftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 3 Zweck

Der Verein verfolgt das Ziel der kulturellen Bildung, insbesondere die Verbreitung von künstlerischem Schaffen.
Diese Aufgabe nimmt der Verein vor allem durch folgende Maßnahmen wahr:
1. Vermittlung von Angeboten mit künstlerischen Inhalten, Organisation und Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Ausstellungen, Konzerte, Theatervorstellungen, Performances, Workshops und Seminare).
2. Aufspüren und Aufarbeiten historischer Kunstereignisse in der Region
3. Durchführung von Projekten (z.B. thematische Ausstellungen und Events)
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Unterstützung der Arbeit von im lokalen wie überregionalen Raum lebenden und künstlerisch Schaffenden
6. Förderung von Personen, die sich in künstlerischen und kulturellen Disziplinen bilden und weiterbilden wollen
7. Es ist insbesondere Aufgabe des Vereins diese Ziele in der Region Montabaur und Westerwald zu verwirklichen und Kunst stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.
8. Anmietung (auch Pacht oder Kauf) von Räumlichkeiten, die dem Vereinszweck dienen und allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.

§ 4 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natrliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Zweck und die Ziele des Vereins zu frdern und zu untersttzen und die der Satzung zustimmt. Bei minderjhrigen Personen ist die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.

§ 6 Aufnahme

Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet ber die Aufnahme.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austrittserkl
rung
- durch Ausschluss seitens des Vorstands
- durch Tod
Der Austritt ist jederzeit zum Ende des jeweilig laufenden Kalenderjahres m
glich. Er erfolgt durch schriftliche Erklrung gegenber einem Mitglied des Vorstands. Die Erklrung muss bis zum 30. November zugegangen sein.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten grob gegen die Interessen des Vereins verst
ßt, oder wenn es mit der Zahlung des Beitrages in Verzug ist. ber den Ausschluss beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; hierzu bedarf es einer geheimen Abstimmung.
Der Vorstand soll zuvor dem Mitglied Gelegenheit zur Anh
rung geben.

§ 8 Beitrag

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet, dessen Hhe die Mitgliederversammlung festlegt. Der Vorstand ist ermchtigt, in begrndeten Ausnahmefllen Beitrge zu stunden oder zu erlassen.
Der Beitrag wird f
llig bei Eintritt in den Verein bzw. im ersten Monat des jeweiligen Kalenderjahres. Die Zahlungsweise ist durch eine Einzugsermchtigung vom Mitglied zu garantieren.

§ 9 Mittel des Vereins

Die Mittel zur Erfllung seiner Aufgaben erhlt der Verein durch:
- Mitgliedsbeitr
ge
- Zusch
sse aus Subventionen
- Geld- und Sachspenden
- Kurseinnahmen
- Untervermietung von R
umlichkeiten
- Einnahmen durch Veranstaltungen und Projekte.

§ 10 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus allen Mitgliedern. Ihre Aufgaben sind:
1. Wahl des Vorstands und der Kassenpr
fer/in
2. Entgegennahme des Gesch
fts- und Kassenberichts
3. Entlastung des Vorstands f
r das abgelaufene Geschftsjahr
4. Beschlussfassung
ber smtliche den Verein betreffende Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zustndigkeit des Vorstandes fallen
Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j
hrlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, mindestens einen Monat vor dem festgesetzten Termin, einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rcksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfhig.
Beschl
sse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenenthaltungen werden nicht gezhlt.

Abstimmungen oder Wahlen erfolgen offen durch Handzeichen, wenn nicht eines der Mitglieder eine geheime Abstimmung beantragt oder die Satzung es anders vorsieht.
Die
nderung dieser Satzung und der Beschluss ber die Auflsung des Vereins bedrfen der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, so ist binnen 4 Wochen zu einer erneuten Mitgliederversammlung einzuladen.
ber den Verlauf und die Beschlsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fhren, welches vom/von der Schriftfhrer/in und von dem/der Versammlungsleiter/in zu unterzeichnen ist.
In der ersten Mitgliederversammlung eines jeden Jahres legt ein Vorstandsmitglied einen Jahresbericht
ber die Ttigkeiten des Vereins im abgelaufenen Jahr vor. Der Ttigkeitsbericht muss zuvor vom Vorstand verabschiedet worden sein.

§ 12 Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Geschftsfhrung.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die gesch
ftsfhig sein mssen: einem/einer Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftfhrer/in. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die drei Vorstandsmitglieder; jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Die Vorstandsmitglieder f
hren ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich. Notwendige Auslagen sind ihnen zu erstatten.
Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes w
hlt der Vorstand einen/eine Vertreter/in.
Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung f
r die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulssig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand ist an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussf
hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand entscheidet
ber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und schlgt die Tagesordnung fr die Mitgliederversammlung vor.
Der Vorstand hat in jeder Mitgliederversammlung
ber seine Ttigkeit seit der vorangegangenen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.

§ 13 Kassenfhrung

Der/die Schatzmeister/in besorgt die Kassengeschfte und fhrt ber Einnahmen und Ausgaben ein Kassenbuch. ber Ausgaben beschließt der Vorstand. Wegen regelmßig anfallender Kosten (Verwaltungskosten, etc.), gesetzlich geschuldeter Ausgaben und Betrgen bis zu Euro 25,- ist ein Beschluss nicht erforderlich.
Nach Ablauf eines Gesch
ftsjahres ist die Kasse von zwei Kassenprfern/innen zu prfen.

§ 14 Satzungsnderungen

Antrge auf nderung der Satzung sind von Vereinsmitgliedern schriftlich ber den Vorstand einzureichen.
Vorschl
ge einer Satzungsnderung sind mit der Einladung zur nchsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
F
r eine Satzungsnderung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 15 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur in Kraft.

§ 16 Auflsung des Vereins

Bei Auflsung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen gemeinntzigen Zwecks fllt das Vermgen des Vereins an den Verein "Haus der Jugend Montabaur e.V.",  der es ausschließlich zu gemeinntzigen Zwecken zu verwenden hat.

Kunstverein Montabaur e.V.
Fr
schpfortstr. 14
56410 Montabaur
Stand: 8.1.2016


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Kunstverein Montabaur e.V.



Kontakt
Maria Zühlke


E-Mail an Kunstverein Montabaur


Sebnitzer Ring 41

56410 Montabaur


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